Unser Leistungsangebot

-Prüfung der Trinkwasseranlage VDI 6023 DIN 1988
-Trinkwasserverordnung
-Beratung
-Planung
-Legionellen Schutzprüfung
-Entnahme von Wasserproben
-Einsenden der Proben zur Kontrolluntersuchung
-Präventionsmaßnahmen

Nach der Trinkwasserverordnung müssen Trinkwarnwasseranlagen mit Speicher >400 Liter oder angeschlossene Rohrleitungsinhalt >3 Liter Inhalt einmal jährlich auf Legionellenbefall geprüft werden.

Wer Trinkwasser abgibt ohne die erforderliche Prüfung in Auftrag gegeben zu haben, macht sich strafbar!

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